Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Mit dem Unschädlichkeitszeugnis wird bescheinigt, dass die belastungsfreie Veräußerung eines Teils eines Grundstücks für die Berechtigten unschädlich ist. Die Feststellung der Unschädlichkeit ersetzt die Bewilligung der Berechtigten.
Bitte wenden Sie ich an die Vermessungs- und Katasterverwaltung.
Die Zuständigkeit obliegt der Vermessungs- und Katasterverwaltung.
26.03.2020