Der Antrag auf Anerkennung ist schriftlich bei dem Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde zu stellen. Dabei ist auch anzugeben, ob und wie oft ein Anerkennungsverfahren als Sachverständiger für Erd- und Grundbau, auch außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz, erfolglos geblieben ist.
Vorlage der Nachweise der Anerkennungsvoraussetzungen. Prüfung der Anerkennungsvoraussetzungen durch die Anerkennungsbehörde.
Nachweis der fachlichen Eignung durch Prüfung bei dem Beirat, der bei der Bundesingenieurkammer besteht.
Anerkennung und Urkundenüberreichung.