- Schriftliche Antragstellung mit zugehörigen Anlagen
- Prüfung der Antragsunterlagen auf Zuständigkeit und Vollständigkeit
- Bei Unvollständigkeit: Unterlagen nachfordern, ggf. Nachreichung möglich
- Bei Vollständigkeit erfolgt die Prüfung und Entscheidung
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige oberste Landesbehörde.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (MWVLW).
Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:
Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich
Es wird ein Gebühr in Abhängigkeit des Prüfungsumfanges erforderlich. Diese kann zwischen 511,00 Euro und 2.556.000,00 Euro betragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Prüfaufwand.
Ja.
Formloser schriftlicher Antrag
Die Veröffentlichung der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft erfolgt im Bundesanzeiger.
02.11.2023