Bitte wenden Sie sich zur Abgabe Ihres Führerscheins an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen oder aufgrund von Alterserscheinungen nicht mehr fähig sind ihr Kraftfahrzeug sicher im Verkehr zu bewegen, dann haben Sie die Möglichkeit Ihren Führerschein freiwillig abzugeben. Diese Option besteht Ihnen auch, wenn Sie als Alkohol- oder Drogenfahrer erwischt wurden sind. Hierfür ist eine sogenannte Verzichtserklärung notwendig.
Bitte wenden Sie sich zur Abgabe Ihres Führerscheins an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde Ihres Wohnsitzes.
- Freiwilligkeit zur Abgabe des Führerscheins durch den Führerscheininhaber. Darin besteht der Unterschied zum Führerscheinentzug, der seitens der Behörde angeordnet wird.
Es werden keine Gebühren fällig.
Hinweis: Ein Führerscheinentzug seitens der Behörde würde zu einer Gebührenzahlung führen.
Ein freiwilliger Verzicht ist jederzeit möglich.
Ein Muster zur Verzichtserklärung vom Führerschein sowie weitere Informationen finden Sie auf der nachfolgenden Internetseite:
09.03.2020