Die Zuständigkeit obliegt für Untersuchungsstellen, die ihren Hauptsitz in Rheinland-Pfalz haben, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Abnehmer von Milch haben jede Anlieferungsmilch zur Bewertung der Güte auf
untersuchen zu lassen oder zu untersuchen.
Die Untersuchungsstelle führt somit entsprechende Untersuchungen der Gütemerkmale durch und klassifiziert die Milch. Die Untersuchungen erfolgen ohne Vorankündigung und unregelmäßig über den Monat verteilt.
Die Zuständigkeit obliegt für Untersuchungsstellen, die ihren Hauptsitz in Rheinland-Pfalz haben, dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum Westpfalz.
Der Antrag auf Zulassung als Untersuchungsstelle muss nachfolgende Unterlagen enthalten:
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Als Milchabnehmer haben Sie die Ergebnisse der Untersuchungen drei Jahre lang aufzubewahren und ggf. der zuständigen Stelle auf Verlangen vorzuzeigen. Zusammen mit den Ergebnissen der Untersuchungen sind das Datum der Probenahme, die Art der Konservierung, das Datum der Untersuchung und die Untersuchungsmethode schriftlich festzuhalten.
19.02.2020