Die ELStAM werden zunächst unmittelbar aus den Meldedaten erzeugt, die bei den kommunalen Meldebehörden gespeichert sind. Das betrifft insbesondere die Steuerklasse, die insbesondere davon abhängt, ob der Arbeitnehmer ledig oder verheiratet/verpartnert ist, die Anzahl der Kinderfreibeträge und das Religionsmerkmal.
Auf Antrag des Arbeitnehmers kann das Finanzamt bestimmte weitere individuelle Besteuerungsgrundlagen hinzufügen (z.B. Freibeträge für Werbungskosten) oder verändern (z.B. Steuerklassenwechsel beiderseits berufstätiger Eheleute/Lebenspartner, Steuerklassenkombinationen IV/IV und III/V). Über die beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigten ELStAM wird der Arbeitnehmer in seiner Lohnabrechnung durch den Arbeitgeber informiert. Bei Unstimmigkeiten oder Fragen zu den gespeicherten ELStAM wenden sich Arbeitnehmer an ihr örtlich zuständiges Finanzamt.