Die Vollzeitpflege ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 33 SGB VIII. In der Kinder- und Jugendhilfe gibt es – je nach Bedarf des Kindes und seiner aktuellen Familiensituation - unterschiedliche Formen von Pflegeverhältnissen, wie die Bereitschaftspflege, die Kurzzeitpflege oder die Dauerpflege. Das Jugendamt prüft sorgfältig, welches eine passende Pflegestelle für das unterzubringende Kind sein kann und entscheidet dies gemeinsam mit dem Kind, den Pflegeltern und der Herkunftsfamilie. Nachdem das Kind in der Pflegefamilie aufgenommen wurde, erfolgt durch das Jugendamt die monatliche Zahlung des Pflegegeldes.
Das Jugendamt überprüft in regelmäßigen Abständen, ob die gewährte Hilfeart weiterhin geeignet und notwendig ist.