Die Einsicht in das Vereinsregister ist Jedem gestattet.
Der elektronische Zugang erfolgt bundesweit über das gemeinsame Registerportal der Länder. Hier haben Sie die Möglichkeit, unter Eingabe von Schlagwörtern gezielt nach eingetragenen Vereinen zu suchen. Als Ergebnis der Recherche werden regelmäßig verschiedene Dokumente angeboten.
Hinweis: Das Herunterladen der meisten der angebotenen Dokumente ist jedoch gebührenpflichtig und erfordert eine Registrierung als Nutzer.
Sie können das Vereinsregister auch weiterhin während der Geschäftszeiten im Registergericht einsehen und dort gegen Zahlung der entsprechenden Gebühr einen Ausdruck erstellen lassen.