Für (Teil)Maßnahmen bzw. Vorhabensarten werden Förderaufrufe, Calls oder Antragszeiträume festgelegt. Diese können Sie nachfolgender Homepage einsehen.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die EU gewährt finanzielle Unterstützung im Förderzeitraum 2014 bis 2020 aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), um:
zu sichern.
Das ELER-Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung (EPLREULLE) bildet ein Kernstück der EU-Förderung des ländlichen Raums in Rheinland-Pfalz.
Für (Teil)Maßnahmen bzw. Vorhabensarten werden Förderaufrufe, Calls oder Antragszeiträume festgelegt. Diese können Sie nachfolgender Homepage einsehen.
Bitte wenden Sie sich an die Bewilligungsstellen für die jeweiligen Förderangebote, die Lokalen Aktionsgruppen für den LEADER-Ansatz oder das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Die Fördervorsausetzungen sind maßnahmenspezifisch festgelegt.
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig. Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Eventuelle Antragsfristen werden von den zuständigen Stellen veröffentlicht.
Werden von den Bewilligungsstellen vorgehalten.
08.10.2018