Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Alle Verkaufsverpackungen, die nicht aus Papier oder Glas bestehen, gehören in die Gelbe Tonne. Dies gilt beispielsweise für:
Die Verpackungen müssen nicht gereinigt sein, jedoch "löffelrein" sein. Stark verschmutzte und restbefüllte Verpackungen gehören in den Restmüll.
Die An-, Ab- und Ummeldung der Gelben Tonne kann nur vom Grundstückseigentümer vorgenommen werden. Eine Neuanmeldung nach Bezug eines Grundstücks muss in jedem Fall schriftlich erfolgen.
Eine Alternative zur Gelben Tonne stellen die Gelben Wertstoffsäcke dar. Diese Säcke sind kostenlos und in einem bestimmten Kontingent bei einzelnen Ausgabestellen in jeder Kreisgemeinde erhältlich.