Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Um Kindern in Deutschland von Beginn an eine faire Chance auf eine gesunde Entwicklung zu ermöglichen, gibt es für Familien vielfältige Angebote:
Insbesondere Familien, die sich überfordert fühlen oder in einer schwierigen Lebenssituation sind, brauchen möglichst frühzeitig das passende Hilfeangebot. So können Probleme schnell und effizient bearbeitet werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder bei der kreisfreien Stadt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Ministerium für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Landesjugendamt - Servicestelle Kinderschutz-
25.02.2022