Diese Führungszeugnisse können Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde erhalten.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Bürgerinnen und Bürger die – neben oder anstatt der deutschen – die Staatsangehörigkeit eines oder mehrerer anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen und ein Führungszeugnis beantragen, erhalten vom Bundesamt für Justiz zwingend ein sogenanntes Europäisches Führungszeugnis. Das Europäische Führungszeugnis enthält neben dem deutschen Führungszeugnis die Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaates in der übermittelten Sprache, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht.
Ein erweitertes (deutsches beziehungsweise Europäisches) Führungszeugnis benötigen Sie, wenn Sie – insbesondere auch ehrenamtlich – im Kinder- und Jugendbereich tätig werden (zum Beispiel Schule, Sportverein) oder mit pflegebedürftigen Personen beziehungsweise Menschen mit Behinderungen arbeiten wollen. In ein erweitertes Führungszeugnis werden auch Verurteilungen aufgenommen, die im einfachen Führungszeugnis nicht enthalten sind und sich insbesondere auf Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung sowie kinder- und jugendbezogene Delikte beziehen.
Diese Führungszeugnisse können Sie bei Ihrer zuständigen Meldebehörde erhalten.
Bundesamt für Justiz
Die Gebühr für die Beantragung eines Europäischen oder eines erweiterten Europäischen Führungszeugnisses beträgt 13 Euro.
Die Bearbeitungsdauer von Anträgen auf Erteilung eines (erweiterten) Europäischen Führungszeugnisses hängt von der Gesamtzahl der zu bearbeitenden Anträge sowie von der Bearbeitungsdauer durch den Herkunftsmitgliedstaat ab. Der Herkunftsmitgliedstaat soll die erforderlichen Daten aus seinem Strafregister innerhalb von 20 Werktagen übermitteln.
Eine Übersetzung und eine inhaltliche Überprüfung der durch den Herkunftsmitgliedstaat mitgeteilten Angaben erfolgt nicht. Das (erweiterte) Europäische Führungszeugnis kann bei Bedarf zur Vorlage bei einer Behörde beantragt werden. In diesem Fall wird das Führungszeugnis unmittelbar an die Behörde übersandt, die das Führungszeugnis von Ihnen verlangt hat. Wenn Sie vermuten, dass das Führungszeugnis Eintragungen enthält, können Sie beantragen, dass es zunächst an ein von Ihnen benanntes Amtsgericht übersandt wird, damit Sie es dort einsehen können.
23.09.2022