Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Meldebehörde der Stadt bzw. Gemeinde bei der Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind, stellt Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung aus.
Die einfache Meldebescheinigung, oft auch Wohnungsnachweis genannt, beinhaltet folgende Angaben:
Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde oder Verbandsgemeinde.
Es können ggf. Gebühren anfallen. Wenden Sie sich an die zuständige Behörde.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Auf Antrag kann eine erweiterte Meldebescheinigung ausgestellt werden, die Daten nach § 3 Absatz 1 Bundesmeldegesetz, mit Ausnahme von Auskunfts- und Übermittlungssperren, enthalten darf. Der Datenumfang der erweiterten Meldebescheinigung darf dabei auch den Datenumfang der einfachen Meldebescheinigung unterschreiten.
29.03.2018
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