Die Zuständigkeit obliegt dem MSAGD.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Fahreignung ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Laut Straßenverkehrsgesetz ist derjenige „Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat.“
Die Fahreignung muss bei der Erteilung bzw. Neuerteilung einer Fahrerlaubnis gegeben sein. Sie kann im Rahmen einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU) festgestellt werden.
Die MPU wird dann eingefordert, wenn ein wiederholter Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften vorliegt oder die Fahrerlaubnis bereits früher entzogen wurde.
Wenn Sie sich vorab darüber informieren möchten, was bei einer medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) auf Sie zukommt, was von Ihnen erwartet wird, wie Sie sich darauf vorbereiten können, so besteht die Möglichkeit, dass Sie sich im Vorfeld bereits an eine Begutachtungsstelle für Fahreignung in Ihrer Nähe wenden und an kostenlosen Informationsveranstaltungen teilnehmen. Termine erfahren Sie von den Begutachtungsstellen.
Weiteres Informationsmaterial liegt zudem bei der zuständigen Stelle zur Abholung aus. Es steht Ihnen frei sich mit Hilfe von Verkehrspsychologen auf eine anstehende MPU vorzubereiten, häufig ist dieses sinnvoll.
Die Zuständigkeit obliegt dem MSAGD.
02.03.2018