Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Betriebsstätte.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Ausstellung einer Zweitschrift für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung und Gewerbeabmeldung
Die Antragstellung erfolgt grundsätzlich bei der zuständigen Stelle der Betriebsstätte.
Zuständige Stellen in Rheinland-Pfalz sind: Gemeindeverwaltung der verbandsfreien Gemeinde, die Verbandsgemeindeverwaltung sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Daneben bieten die 28 IHK/HWK Starterzentren in Rheinland-Pfalz Existenzgründern die Möglichkeit an, ihr Gewerbe dort anzumelden.
Gewerbetreibende können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Industrie- und Handelskammern Rheinland-Pfalz
EAP-Portal zur Ermittlung der zuständigen EAP-Stelle
Nachweis der Identität (z.B. Personalausweis oder Reisepass)
Die Ausstellung einer Zweitschrift ist gebührenpflichtig nach dem rheinland-pfälzischen Landesgebührengesetz in Verbindung mit der Landesverordnung über die Gebühren der Behörden der Wirtschaftsverwaltung (Besonderes Gebührenverzeichnis).
Bei persönlicher Vorsprache: sofort
Bei schriftlicher oder elektronischer Anmeldung: innerhalb von 3 Tagen
01.03.2018