Wenn der tierärztliche Beruf in Rheinland-Pfalz ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde:
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Approbation zurückgeben
Auf die Approbation als Tierarzt kann durch schriftliche Erklärung gegenüber der zuständigen Behörde verzichtet werden.
Mit dem Verzicht auf die Approbation wird sowohl die Berechtigung zur Ausübung des Berufs als auch die Berechtigung zur Führung der jeweiligen Berufsbezeichnung aufgegeben.
Wenn der tierärztliche Beruf in Rheinland-Pfalz ausgeübt wird oder zuletzt ausgeübt wurde: