- Beantragung unter Vorlage eines aktuellen biometrischen Foto erfolgt persönlich bei der jeweiligen Ausländerbehörde
- Gleiches gilt bei einer Neuausstellung (Übertragung) ca. 3 - 4 Wochen
Zur Überbrückung kann dem Betroffenen eine sogenannte Fiktionsbescheinigung ausgestellt werden. Bei Inhabern einer Niederlassungserlaubnis findet ein entsprechender Aufkleber Verwendung.