- Die Adressänderung erfolgt innerhalb des Gebietes der kreisfreien Stadt im Zusammenhang mit der meldebehördlichen An- oder Ummeldung. Bei einem Umzug in Landkreisen sollte der Betroffene erfragen, ob die jeweilige Meldebehörde für die Anschriftenänderung im eAT entsprechend ermächtigt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, erfolgt die Andressänderung durch die zuständige Ausländerbehörde der jeweiligen Kreisverwaltung. Die Adressänderung kann auch durch Personen des Familienverbandes beantragt werden.
- neue Anschrift wird anhand eines Aufklebers geändert
- gleichzeitig erfolgt die Änderung auf dem elektronischen Chip