An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Personalausweisbehörde informiert Sie bei der Antragstellung über den Personalausweis.
An die für Ihren Wohnort zuständige Personalausweisbehörde.
Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Keine.
Keine.
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr