die Meldebehörde Ihres Wohnortes
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weiter gegeben werden.
Hierzu müssen Sie gegenüber der örtlichen Meldebehörde lediglich Widerspruch eingelegen.
Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
die Meldebehörde Ihres Wohnortes
keine
Für den Widerspruch müssen Sie keine Gründe anführen.
04.11.2015