Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Geprüft wird die Gleichwertigkeit mit dem Abschluss „Staatlich anerkannte/r Erzieher/in“, der in Rheinland-Pfalz an Fachschulen für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, vergeben wird. Ist keine umfängliche Gleichwertigkeit gegeben, wird geprüft, ob ggf. eine Anerkennung für Teilbereiche im Tätigkeitsfeld des Erzieherberufs möglich ist (z. B. Kindergarten, Krippe, Hort/Ganztagsschule, Heim, Jugendarbeit). Bei Vorliegen wesentlicher Unterschiede wird über Ausgleichsmaßnahmen entschieden, d. h. Anpassungslehrgang oder Eignungsprüfung nach Wahl der Antragsteller/innen. Außerdem wird geprüft, ob hinreichende deutsche Sprachkenntnisse zur Berufsausübung vorliegen (mindestens Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens).