Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Sie können Ihrer Kommune Straßenschäden und Gehwegschäden wie beispielsweise Absenkungen, Unebenheiten im Straßenbereich oder Schlaglöcher melden.
Zuständig sind die Kommunen und der Landesbetrieb Mobilität.