Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz zugehörig ist. Bei Umzug ist es die Passbehörde Ihres neuen Wohnsitzes zuständig.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Daten im Kinderreisepass müssen immer aktuell sein und Änderungen wie Namen, Wohnort oder sonstige Änderungen der zuständigen Stelle gemeldet werden.
Bitte wenden Sie sich an die Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Wohnsitz zugehörig ist. Bei Umzug ist es die Passbehörde Ihres neuen Wohnsitzes zuständig.
Antragsberechtigt sind die Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern).
Gegebenenfalls die Zustimmungserklärung der oder des anderen Sorgeberechtigten beziehungsweise Sorgerechtserklärung oder Negativbescheinigung vom zuständigen Jugendamt.
Kinderreisepass
Personalausweis
der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Reisepass
alternativ zum Personalausweis der Sorgeberechtigten (in der Regel die Eltern)
Meldebestätigung (aktuell)
falls die Aktualisierung des Reisepasses nicht gleichzeitig mit Ihrer Anmeldung erfolgt
Gebühr: gebührenfreiFür die Berichtigung von Wohnortangaben
Gebühr: 6,00 EURVorkasse: NeinFür die Verlängerung oder Änderung sonstiger Angaben im Kinderreisepass