Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Kreisverwaltung Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Anzeigen über Tierquälerei und nicht artgerechte Tierhaltung werden entgegengenommen und die erforderlichen Maßnahmen werden veranlasst.
Wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Kreisverwaltung Ihres Landkreises, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Ihre Angaben werden von der zuständigen Stelle überprüft.
Keine.