Ausbildungsförderung können Sie für den Besuch von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen und -gymnasien und Kollegs erhalten.
Voraussetzung für die Förderung des Besuchs von Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen und Abendrealschulen ist, dass Sie die erforderlichen Mittel für Ihren Lebensunterhalt und Ihre Ausbildung anderweitig nicht aufbringen können.
Die Förderung für den Besuch von Abendgymnasien und Kollegs erfolgt unabhängig vom Einkommen der Eltern. Entscheidend hier ist, dass ihr eigenes Einkommen und Vermögen zur Finanzierung des Lebensunterhaltes und der Ausbildung nicht ausreichen.