Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Einrichtung und Finanzierung einer Landeszentrale in Rheinland-Pfalz zur Dolmetschervermittlung (Landesdolmetscherzentrale (LDZ)) für Gebärdensprache soll betroffene und nicht betroffene Menschen dabei unterstützen, schnell und
möglichst unkompliziert Kontakt zu einem passenden Gebärdensprachdolmetscher (GSD) zu finden. Bei Bedarf an Sprachdolmetschern (SD) oder anderen Kommunikationshelfern soll an die entsprechenden Ansprechpartner vermittelt werden.
Unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts des schwerbehinderten hörgeschädigten Menschen soll seine individuelle Beratung eine passgenaue Vermittlung ermöglichen, die sowohl eine zeitnahe Erreichbarkeit als auch einsatzortnahe Vermittlung einbezieht. Dadurch soll die finanzielle Belastung des Kostenträgers minimiert werden (Kostenersparnis).
Im Einzelnen umfasst die Arbeit der Vermittlung von GSD, SD und geeigneten Kommunikationshelfern auch folgende spezifische Aufgaben:
Ziel ist es, durch die Sicherstellung der Aufgaben der LDZ eine landesweite Basisversorgung, insbesondere an GSD, zu koordinieren. Dabei sollen auf ankommende Anfragen von hörbehinderten und hörenden Nutzern zeitnah, sach- und anfragegerecht geeignete Kommunikationshelfer, insbesondere GSD, vermittelt werden.
Die Vermittlungsleistung erfolgt vorrangig über das Internet . Der Vermittlungsauftrag und die -erfüllung sind barrierefrei und benutzerfreundlich sowie in Leichter Sprache zugänglich.
Menschen mit Hörbehinderung.
Formloser Antrag.
Für die Vermittlung der GebärdensprachdolmetscherInnen fallen keine Gebühren an.
Antrag immer vor dem Termin und möglichst frühzeitig, d.h. zwei Wochen vor dem Termin stellen.
Der Antrag wird umgehend bearbeitet.