Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Dabei handelt es sich um Maßnahmen der beruflichen Bildung sowie Teilnahme an besonderen Fortbildungs- und Anpassungsmaßnahmen, die nach Art, Umfang und Dauer den Bedürfnissen der schwerbehinderten Menschen entsprechen.
Wenden Sie sich bitte an das in Ihrem Wohnort zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung – Integrationsamt für die Bereiche Mainz, Koblenz, Trier und Landau.
Eine Förderung der Ausbildung oder Umschulung ist nicht möglich.
Formloser Antrag, Schwerbehindertenausweis oder Gleichstellungsbescheid der Agentur für Arbeit.
Keine.
Antragstellung vor Inanspruchnahme der Leistung.
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter: