Nach Absprache mit der zuständigen Stelle.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Gemäß dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz sind verstorbene Heimtiere ordnungsgemäß zu verbrennen, zu vergraben oder der Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen. Dazu bestehen folgende Möglichkeiten:
Bei einem Abschiedswald handelt es sich um eine solche genehmigte Fläche in einem Wald, die als Tierfriedhof fungiert. Hier ist die Beisetzung von kleinen HeimtierenHaustieren (bis Hundegröße) möglich.
Nach Absprache mit der zuständigen Stelle.
Informationen erhalten Sie bei Landesforsten Rheinland-Pfalz.
Für Rheinland-Pfalz: Landesforsten Rheinland-Pfalz
In der Regel sind keine besonderen Voraussetzungen erforderlich.
In der Regel keine
Die Kosten sind bei den Abschiedswäldern unterschiedlich und können bei den zuständigen Stellen erfragt werden:
Keine besonderen Termine, jedoch zeitnah.
Keine
In Rheinland-Pfalz gibt es einen Abschiedswald.
Der Bundesverband Tierbestatter e.V. hält eine Suchmaschine für die Suche nach Tierbestattern in Deutschland bereit und berät seriös und unabhängig über das Thema Tierbestattung.
26.09.2019