Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Stirbt ein Beschädigter oder ein Hinterbliebener, so können Sie als Angehörige ein Bestattungsgeld erhalten, wenn die verstorbene Person zuvor Anspruch auf Rente nach dem Bundesversorgungsgesetz hatte.
Das Bestattungsgeld soll dazu dienen, einen Teil der Bestattungskosten zu decken.