Für die Anzeige eines Fernlehrgangs wenden Sie sich bitte an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Email: poststelle@zfu.nrw.de
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Keiner Zulassung bedürfen Fernlehrgänge, die ausschließlichder Freizeitgestaltung und Unterhaltung dienen. Der Vertriebdieser sog. Hobby-Lehrgänge ist jedoch der Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht anzuzeigen.
Für die Anzeige eines Fernlehrgangs wenden Sie sich bitte an die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU).
Email: poststelle@zfu.nrw.de
Sie können sich auch an den Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Anmelde- /Vertragsvordrucke, Infomaterial für Teilnehmer.
Bei lediglich anzeigepflichtigen Lehrgängen fällt keine Gebühr an.
Die Anzeige muss vor dem Angebot des Fernlehrganges vorliegen.
Das Fernunterrichtsschutzgesetz, das Grundlage für die Zulassung von Fernlehrgängen ist, finden Sie unter:
Auch bei diesen sog. Hobby - Lehrgängen müssen Vertragsgestaltung,Werbung und Information sowie evtl. der Vertretereinsatz denAnforderungen des Fernunterrichtsschutzgesetzes entsprechen.