Bitte wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Eintragung fachkundiger Personen in eine Liste bzw. Aufnahme in ein Verzeichnis. Voraussetzungen sind:
Bitte wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde.
300 - 50 Euro gemäß Kostenordnung der Ingenieurkammer (siehe www.ing-rlp.de).
Die Eintragung in die Liste bzw. in das Verzeichnis haben innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen.
Widerspruch beim Eintragungsausschuss.
Schriftlich oder elektronisch. Formulare auf Internetseite der Ingenieurkammer.
Niedergelassene Personen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die vergleichbare Anforderungen nicht erfüllen mussten, bedürfen einer Bescheinigung. Sie sind in einem Verzeichnis zu führen.