Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Im Ausland geschlossene Ehen werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Deutsche Staatsangehörige haben jedoch die Möglichkeit, derartige Ehen auf Antrag in das Eheregister ihres deutschen Wohnsitzstandesamts eintragen zu lassen; dies gilt auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer und ausländische Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland.
Wenden Sie sich an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für den Antrag auf die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe erfragen Sie bitte beim Standesamt. Regelmäßig werden benötigt:
Weitere zusätzlich erforderliche Unterlagen:
bei Geburt der Eheleute in Deutschland:
Bei Geburt der Eheleute im Ausland:
War ein Ehepartner schon einmal verheiratet:
Hatte ein Ehepartner schon einmal eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet:
Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe kostet 64,00 bis 127,00 Euro; die Höhe der Gebühr ist von dem Verwaltungsaufwand im Einzelfall abhängig.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Formloser Antrag - antragsberechtigt ist jede/r der beiden Ehegattinen oder Ehegatten; sind beide verstorben, auch deren Eltern und Kinder.
Die Nachbeurkundung hat den Vorteil, dass das deutsche Standesamt bei Bedarf eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann.
03.01.2023