- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
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- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Die Personalausweisbehörde informiert darüber, sobald der Ausweis abgeholt werden kann.
- Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)
- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
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- Gemeldet in der Kommune mit Hauptwohnsitz
Informationen zum neuen Personalausweis
https://www.personalausweisportal.de
Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr
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