Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung an die jeweilige berufsbildende Schule.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Das berufliche Gymnasium führt in drei Jahren als gymnasiale Oberstufe in folgenden Fachrichtungen zur allgemeinen Hochschulreife:
Es unterscheidet sich von den allgemeinbildenden Gymnasien dadurch, dass es als besonders attraktives Angebot für Absolventinnen und Absolventen mit dem qualifizierten Sekundarabschluss I (Mittlerer Schulabschluss) nur aus der Oberstufe (Jahrgangsstufe 11 – 13) besteht.
Der Erziehungs- und Bildungsauftrag besteht neben der Befähigung zum Studium an jeder Hochschule insbesondere darin, berufsorientierte Fachkenntnisse zu vermitteln, zur Persönlichkeitsbildung der Schülerinnen und Schüler beizutragen, sie zu vernetztem Denken, zu werteorientiertem Verhalten sowie zur verantwortlichen Mitgestaltung des öffentlichen Lebens zu qualifizieren.
Bitte wenden Sie sich für eine Anmeldung an die jeweilige berufsbildende Schule.
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite des Ministeriums für Bildung.
- ausgefülltes Aufnahmeformular
- beglaubigtes Halbjahreszeugnis der Klasse 10 bzw. Abschlusszeugnis
- Kopie der Geburtsurkunde
- aktuelle Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes
- Aufenthaltserlaubnis (Kopie) bei Nicht EU-Bürgerinnen und -Bürgern
- formloser Antrag und beglaubigte Nachweise zu den Positionen „Härtegesichtspunkte“ bzw. „geleistete Dienste“
Keine.
Spätester Abgabetermin der Unterlagen: 1. März eines jeden Jahres (Ausschlussfrist) bei der jeweiligen Schule.
Bei Ablehnung kann ein Widerspruchsverfahren eingeleitet werden.
Der Aufnahmeantrag ist an der Schule erhältlich bzw. von deren jeweiliger Homepage herunterladbar. Er muss in Papierform eingereicht werden.
Die Informationsbroschüre „Das berufliche Gymnasium“ enthält alles Wissenswerte für Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte.