Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, weil vergleichbare Schulen im staatlichen Schulwesen nicht bestehen. Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Schülerinnen und Schüler können mit dem Besuch einer Ergänzungsschule die Schulpflicht grundsätzlich nicht erfüllen.
Voraussetzung:
Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule
Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule müssen Sie spätestens 3 Monate vor Aufnahme des Unterrichts erstatten.