Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt tätig werden wollen, benötigen Sie eine Zulassung
Voraussetzung:
Die Zulassung wird wirksam mit der Aushändigung einer von der Rechtsanwaltskammer ausgestellten Urkunde. Mit der Zulassung wird die Bewerberin oder der Bewerber Mitglied der zulassenden Rechtsanwaltskammer. Nach der Zulassung darf die Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung "Rechtsanwältin" oder "Rechtsanwalt" ausgeübt werden.
Wenden Sie sich an die Rechtsanwaltskammer.
Nachweise
Verwaltungsgebühren bei Antrag auf Zulassung : 200,00 €
Für Einzelheiten erkundigen Sie sich bitte bei der angegebenen zuständigen Stelle.
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