Die Wiederbestellung müssen Sie schriftlich bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck beantragen.
- Reichen Sie das vollständig ausgefüllte Formular und einschließlich der erforderlichen Nachweise bei der Steuerberaterkammer ein und überweisen Sie die Gebühr für die Bearbeitung des Antrags.
- Die Steuerberaterkammer prüft, ob Sie die Voraussetzungen erfüllen und entscheidet über Ihren Antrag.
- Die Bestellung erfolgt durch Aushändigen einer Urkunde.
Sollten Sie Fragen haben oder Hilfe bei der Antragstellung benötigen, gibt Ihnen die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz nähere Auskunft.