Anfragen und Anträge auf Erteilung einer Genehmigung richten Sie bitte an das
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Für die Einfuhr, Durchfuhr, und vereinzelt für die Ausfuhr und für innergemeinschaftliche Verbringungen von Tieren und tierischen Erzeugnissen sowie von Waren, die Träger von Ansteckungsstoff sein können, benötigen Sie eine Genehmigung.
Dies gilt nicht für Tiere und Waren mit Ursprung in einem Drittland, die von einer Bescheinigung begleitet sind und für die keine Genehmigungspflicht besteht.
Eine Genehmigung darf nicht erteilt werden, wenn eine Verbreitung von Tierseuchen zu befürchten ist.
Erzeugnisse und mit Lebensmitteln verwechselbare Produkte, die nicht den in Deutschland geltenden Gesetzen entsprechen, außer
dürfen nicht in das Inland verbracht werden. Deren Durchfuhr bedarf zollamtlicher Überwachung.
Anfragen und Anträge auf Erteilung einer Genehmigung richten Sie bitte an das
Bitte erfragen Sie beim vorgenannten Ministerium die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.
Die Genehmigung ist kostenpflichtig.
- lebender Tiere: Rahmensatz 17 € bis 373 €,
- von geschlachteten und erlegten Tieren,
von Teilen, Erzeugnissen und Rohstoffen
von Tieren, von tierischem Dünger
sowie von Raufutter und Stroh: Rahmensatz 13 € bis 329 €.
soweit jeweils nicht andere Mindest- oder Höchstgebühren bestimmt sind.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Anträge auf Erteilung einer Genehmigung ohne bestimmte Formvorgaben können Sie an das Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Kaiser-Friedrich-Str. 1, 55116 Mainz, richten.
Es wird empfohlen, auch in Zweifelsfällen zunächst beim oben genannten Ministerium anzufragen.