Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie Hunde gewerbsmäßig halten möchten oder züchten, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis kann, soweit es zum Schutz der Tiere erforderlich ist, unter Befristungen, Bedingungen und Auflagen erteilt werden.
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung.
Dem Antrag sind Nachweise über die Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der persönlichen Sachkunde der verantwortlichen Person sowie der Eignung der Räume und Einrichtungen beizufügen.
Die Erlaubnis ist kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis (Rahmensatz: 18,50 € bis 370,00 €).
Es sind keine Fristen vorgesehen, jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn eine gültige Erlaubnis vorliegt.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig vor der beabsichtigten Aufnahmen der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde nach den Anforderungen.