Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörde).
Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit die Entgelte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die genehmigten Entgelte sind Höchstpreise und dürfen nur in festgelegten Ausnahmen überschritten werden. Eine Überschreitung ist der Regulierungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Die Genehmigung wird befristet erteilt und mit einem Vorbehalt des Widerrufs versehen; sie kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Die Unterlagen müssen folgende Angaben enthalten:
Auskünfte über die Gebühren erteilt die zuständige Regulierungsbehörde.
Die Genehmigung ist mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt schriftlich zu beantragen, an dem die Entgelte wirksam werden sollen.
Beschwerde.
Diese finden Sie hier.