Wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie die Aufnahme des Betriebs eines Energieversorgungsnetzes beabsichtigen, müssen Sie eine entsprechende Genehmigung beantragen.
Wenden Sie sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Die Zuständigkeit obliegt der Energieaufsicht im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Sie besitzen die
um den Netzbetrieb entsprechend den Vorschriften des Energiewirtschaftsgesetzes auf Dauer zu gewährleisten.
Der vorgesehene Gebührenrahmen beträgt zwischen 150 und 2.000 Euro.
Die Genehmigung muss vor Aufnahme des Netzbetriebes erteilt worden sein.
Die Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung erfolgt nach Vorliegen der vollständigen Antragsunterlagen innerhalb von sechs Monaten.
Verpflichtungs- bzw. Untätigkeitsklage beim Verwaltungsgericht.
12.02.2020