Anfragen und Anzeigen sowie Anträge auf Erteilung einer Zulassung bzw. Genehmigung richten Sie bitte an die zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Registrierungspflicht:
Unternehmen, Anlagen und Betriebe, die bei der Erzeugung, des Transports, der Handhabung, der Verarbeitung, der Lagerung, des Inverkehrbringens, des Vertriebs, der Verwendung oder der Beseitigung von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten aktiv werden wollen, müssen ihre Tätigkeit vor Beginn der zuständigen Behörde anzuzeigen. Sie werden dann registriert.
Zulassungs- bzw. Genehmigungspflicht:
Anlagen oder Betriebe, die bestimmte Tätigkeiten, bedürfen einer Zulassung durch die zuständige Behörde.
Hierunter fallen z.B.:
In seltenen Fällen sind für bestimmte Verwendungen von tierischen Nebenprodukten Genehmigungen erforderlich, z.B. für die Verbrennung von Pferden in Krematorien, für die Verwendung von Tierischen Nebenprodukten im Rahmen von Diagnose-, Lehr- und Forschungszwecken oderfür die Präparation von Tierkörpern.
Anfragen und Anzeigen sowie Anträge auf Erteilung einer Zulassung bzw. Genehmigung richten Sie bitte an die zuständige Kreisverwaltung, die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Sie müssen der zuständigen Behörde den Betrieb bzw. die beabsichtigte Tätigkeit mit tierischen Nebenprodukten oder Folgeprodukten unter Angabe
anzeigen. Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Behörde die vorzulegenden Informationen und Unterlagen. Diese sind je nach Einzelfall unterschiedlich.
Registrierungen, Zulassungen und Genehmigungen sind kostenpflichtig. Die Gebühren bestimmen sich nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis. (Rahmensatz 15,50 € bis 2.000 €)
Die Anzeige, die Registrierung und ggf. die behördliche Zulassung oder Genehmigung hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Widerspruch
Anzeigen und Anträge auf Erteilung einer Zulassung bzw. Genehmigung können Sie ohne bestimmte Formvorgaben an die zuständige Behörde richten.
25.03.2020