Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Veterinärbehörde (Kreisverwaltung).
Quelle: BUS Rheinland-Pfalz (Linie6PLus)
Wenn Sie
benötigen Sie dafür eine Zulassung.
Wenden Sie sich an die für Sie zuständige Veterinärbehörde (Kreisverwaltung).
Für die Erteilung einer solchen Zulassung fallen Gebühren nach der jeweils geltenden Landesverordnung über Gebühren der Behörden des öffentlichen Veterinärdienstes in Verbindung mit dem Besonderen Gebührenverzeichnis an.
Vor Beginn der Tätigkeit ist diese bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Widerspruch