Eine Auskunft aus dem Nationalen Waffenregister beantragen Sie schriftlich unter Verwendung des entsprechenden Antragsformulars. Erforderlich sind dazu folgende Angaben:
- Familienname,
- Vornamen,
- Anschrift und
- Tag, Ort und Staat der Geburt.
Darüber hinaus müssen Sie Ihre Identität nachweisen, und zwar
- durch Vorlage der beglaubigten Unterschrift auf dem Antragsformular oder
- durch Vorlage der beglaubigten Kopie des gültigen Personalausweises oder
- durch persönliche Vorstellung mit gültigem Personalausweis.
Die Registerbehörde prüft Ihren Antrag. Wenn der Antrag den formalen Anforderungen genügt, setzt sie sich mit der zuständigen Waffenbehörde ins Benehmen. Wenn die Waffenbehörde keine Einwände einlegt, wird Ihnen die Auskunft per Briefpost zugestellt.