Vorläufigen Personalausweis beantragen
Quelle: BUS Rheinland-PfalzMit dem vorläufigen Personalausweis können Sie beispielsweise die Zeit bis zur Ausstellung eines regulären Personalausweises überbrücken.
Ihr vorläufiger Personalausweis ist höchstens 3 Monate lang gültig.
Sie müssen den alten vorläufigen oder regulären Personalausweis zurückgeben, wenn Ihnen der neue vorläufige Personalausweis ausgehändigt wird.
Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich beantragen.
- Beantragen Sie den vorläufigen Personalausweis bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz.
- Wenn Sie Ihren vorläufigen Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Bitte kontaktieren das von Ihnen ausgewählten Bürgeramt, um zu erfahren, ob das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
- Das Bürgeramt stellt Ihnen den vorläufigen Personalausweis aus.
Bitte wenden Sie sich an Ihre Personalausweisbehörde.
Sie können den Antrag auch bei jeder anderen Personalausweisbehörde im Inland stellen. Dabei entstehen allerdings zusätzliche Gebühren.
Terminvereinbarung in der Bismarckstraße möglich, in den anderen Bürgerbüros notwendig !
Sie können einen vorläufigen Personalausweis beantragen, wenn
- Sie die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind und
- keinen gültigen Personalausweis besitzen.
Sie sind verpflichtet, einen vorläufigen Personalausweis zu beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- in Deutschland gemeldet sind,
- keinen gültigen Personalausweis oder Reisepass besitzen und
- das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Kein gültiges Ausweisdokument vorhanden (z.B. Reisepass).
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Personalausweis oder Reisepass oder vorläufiger Personalausweis oder Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- Falls kein gültiger Reisepass oder Personalausweis vorhanden: Geburtsurkunde, Heiratsurkunde
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
- bisheriger abgelaufener/ungültiger Personalausweis oder Reisepass
- ein aktuelles biometrisches Lichtbild
- Familienstammbuch, Heirats- oder Geburtsurkunde (im Original), wenn sich der Familienname geändert hat (z. B. Heirat, Wiederannahme des Geburtsnamens)
Im Bürgerbüro Bismarckstraße können Passfotos für 10 Euro vor Ort gemacht werden.
Gebühr: 10,00 EUR
Vorkasse: nein
Gebühr: 13,00 EUR
Vorkasse: nein
Zuschlag zur Gebühr bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz
Zahlungsart:
In allen Bürgerbüros kann Bar oder per EC bezahlt werden.
Geltungsdauer: 3 Monate
Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel sofort ausgehändigt.
Es gibt folgende Hinweise:
- Sie können den vorläufigen und den neuen, regulären Personalausweis im Inland gleichzeitig beantragen.
- Sie können den vorläufigen Personalausweis nicht im Ausland beantragen.
Ab dem 01.05.2025 dürfen für die Beantragung von Reisepässen und Personalausweisen grundsätzlich nur noch digitale Lichtbilder verwendet werden, die von einem zertifizierten Fotografen oder einem anderen zertifizierten externen Dienstleister (z.B. Drogeriemarkt) digital an die Pass- und Ausweisbehörde übermittelt werden. Alternativ können die digitalen Lichtbilder zu einem derzeit noch nicht feststehenden Zeitpunkt auch direkt in den Ludwigshafener Bürgerbüros erstellt werden. Papiergebundene Lichtbilder werden dann grundsätzlich nicht mehr angenommen.
Übergangsregelung
Bis zum 31.07.2025 werden allerdings auch weiterhin ausgedruckte Lichtbilder angenommen. Ab dem 01.05.2025 von einem zertifizierten Fotografen oder einem anderen zertifizierten externen Dienstleister bereits digital an die Pass- und Ausweisbehörde übermittelte Lichtbilder werden ab 01.05.2025 aber auch bereits angenommen.
29.08.2024
Kann man mit einem vorläufigen Personalausweis in alle EU-Länder reisen?
Vom Grundsatz her geht das. Es gibt allerdings Staaten, die davon abraten, da dies vereinzelt zu Schwierigkeiten führen kann.
Ferner gibt es EU-Länder, bei denen alle Dokumente über den Reisezeitraum hinaus gültig sein müssen (z. B. 3 Monate über
Reisezeit). Auch kann es zu Problemen bei einzelnen Fluggesellschaften kommen. Zur Sicherheit sollte man sich vorher
informieren, z.B. im Reisebüro, bei der Fluggesellschaft oder über Internet beim Auswärtigen Amt .
Die für Sie nächstgelegene zuständige Stelle:
Stadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oppau
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67059 Ludwigshafen am Rhein
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67012 Ludwigshafen am Rhein
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Zur Online-TerminvereinbarungStadtverwaltung Ludwigshafen - Bürgerbüro Oggersheim
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