Die Auskunft aus dem Ausländerzentralregister können Sie schriftlich oder persönlich beantragen.
Schriftliche Beantragung:
- Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite des BVA herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
- Senden Sie das Antragsformular zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an das BVA.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie per Post die gewünschte Auskunft aus dem Ausländerzentralregister.
Persönliche Beantragung:
- Vereinbaren Sie einen Termin mit dem BVA. Bringen Sie die erforderlichen Unterlagen mit.
- Stellen Sie persönlich beim BVA Ihren Antrag auf Auskunft aus dem Ausländerzentralregister.
- Nach Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie per Post die gewünschte Auskunft.