Eine Erlaubnis benötigt jede betreibende Person, die ein Prostitutionsfahrzeug zur Erbringung sexueller Dienstleistungen bereitstellt (beispielsweise Bus, Campingmobil, Wohnanhänger, Boot). Die Erlaubnis wird für ein bestimmtes Betriebskonzept und ein bestimmtes Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung erteilt.
Die Erlaubnis ist auf maximal drei Jahre befristet und kann auf Antrag verlängert werden. Die Erlaubnis kann von der zuständigen Behörde mit Nebenbestimmungen (Auflagen) versehen werden. Wenn Sie Ihr Prostitutionsgewerbe durch eine Stellvertretung betreiben lassen wollen, benötigen Sie hierfür zusätzlich eine Stellvertretungserlaubnis.
Beachten Sie, dass neben der Erlaubnispflicht für das Prostitutionsgewerbe weitere Erlaubnis- oder Anzeigepflichten bestehen können. Diese betreffen vor allem die Bereiche des Gaststätten-, Gewerbe-, Bau-, Wasser- und Immissionsschutzrecht. Auch eine Erlaubnis zur Sondernutzung öffentlicher Wegeflächen kann erforderlich sein.