Wenn Sie niemandem eine Vollmacht erteilt haben, wird das Betreuungsgericht im Bedarfsfall für Sie eine Betreuerin oder einen Betreuer bestellen. Betreuer und Betreuerinnen sind ebenso wie Bevollmächtigte verpflichtet zu prüfen, ob die Festlegungen der Patientenverfügung auf die aktuelle Lebens- und Behandlungssituation zutreffen und, wenn dies der Fall ist, ihnen Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Es ist also sehr sinnvoll, eine Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht für Gesundheitsangelegenheiten oder zumindest mit einer Betreuungsverfügung mit einem Betreuungsvorschlag zu kombinieren.
Gerade bei einer Patientenverfügung ist es wichtig, wenn möglichst viele Personen wissen, dass Sie Ihren entsprechenden Willen niedergelegt haben, damit die Erklärung auch möglichst schnell gefunden werden kann. Auch hier empfiehlt es sich, die Informationskarte, auf der Sie notiert haben, dass Sie eine Patientenverfügung haben, mit sich zu führen.