Die Anerkennung der Vaterschaft und auch die Zustimmungserklärungen kann in jedem Stadesamt, bei Jugendämtern und Notaren abgegeben werden.
- der anerkennende Mann erklärt Vater des Kindes zu sein.
- der Standesbeamte/ die Standesbeamtin hat die Anerkennungserklärung zu prüfen, um unwirksame Anerkennungen möglichst zu verhindern.
Insbesondere geprüft wird:
- die Identität des Anerkennenden, der Mutter und des Kindes
- die Geschäftsfähigkeit der Beteiligten
- etwaige frühere Statusfeststellungen
- der/die Standesbeamte/in klärt über die die namensrechtlichen Folgen auf
Die Anerkennung wird öffentlich beurkundet