Bitte wenden Sie sich an das Standesamt der Gemeinde- oder Stadtverwaltung, das Ihr Geburtenregister führt.
Sie können sich aber auch an das Standesamt des Wohnsitzes wenden. In diesem Fall wird die Erklärung dort aufgenommen und das Standesamt der Geburt geschickt, von dem Sie dann eine neue Geburtsurkunde erhalten können.
Ist Ihre Geburt nicht in einem deutschen Geburtenregister beurkundet, so ist das Standesamt zuständig, das Ihr Ehe- oder Lebenspartnerschaftsregister führt. Ergibt sich danach keine Zuständigkeit, so ist das Standesamt Ihres Wohnsitzes bzw. des letzten Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthaltes zuständig. Ergibt sich auch danach keine Zuständigkeit, ist das Standesamt I in Berlin zuständig.